Paratriathlon
Je nach Art der Behinderung sind dabei entsprechende Anpassungen notwendig: Rollstuhlfahrer*innen nutzen beispielsweise ein Handbike für das Radfahren und einen Rennrollstuhl für das Laufen, sehbehinderte Athlet*innen haben einen Guide bei sich, der sie durch den Triathlon begleitet, bei Triathlet*innen mit Amputationen und/oder fehlenden Körperteilen dürfen teilweise weitere Guides in der Wechselzone helfen.
Um die Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten, gibt es verschiedene Wertungsklassen in der die Paratriathlet*innen gegeneinander antreten. Das ist in etwa vergleichbar mit den verschiedenen Altersklassen im Triathlon.
Geschichte
Paratriathlon ist eine relativ junge Sportart. Die ersten Wettkämpfe fanden zu Beginn der 1980er Jahre in den USA statt. Gut zehn Jahre später gab es in Deutschland die ersten Para-Wettkämpfe, was sich über die Jahre soweit weiter entwickelte, dass 1999 in Witten die ersten Deutschen Meisterschaften über die Sprintdistanz ausgetragen wurden. 2016 feierte Paratriathlon sein Debüt bei den Paralympischen Spielen in Rio de Janeiro (Brasilien). Und gleich der erste Paralympics-Sieger überhaupt kommt aus Deutschland: Martin Schulz gewann 2016 das paralympische Rennen an der berühmten Copacabana.
Distanzen
Paratriathlon ist grundsätzlich über alle Distanzen möglich, auch in weiteren Disziplinen wie dem Cross-Triathlon oder dem Wintertriathlon können Paratriathlet*innen teilnehmen.
Internationale Wettkämpfe und Meisterschaften werden in der Regel über die Sprintdistanz ausgetragen. Dabei absolvieren die Athletinnen und Athleten 750m Schwimmen, 20km Radfahren (oder Handbike) und 5km Laufen (oder Rennrollstuhl).
Deutsche Meistertitel kann man über folgende Distanzen gewinnen: Supersprint (300m Schwimmen, 10km Radfahren, 1,5km Laufen), Sprint, Kurzdistanz (1,5km/40km/10km) und Mitteldistanz (1,9km/90km/21km).
Klassifizierung
Die Klassifizierung von Paratriathlet*innen ist eines der Hauptmerkmale des Paratriathlons. Durch diese Einteilung in verschiedene Startklassen soll zwischen den Sportler*innen eine möglichst hohe Chancengleichheit gewährleistet werden.
Zur Klassifizierung werden verschiedene Tests wie beispielsweise über die Muskelfunktion oder zu triathlonspezifischen Techniken absolviert, wobei ein gewisser Punktewert erzielt wird. Anhand eines Gesamtpunktewerts wird der/die Athlet*in daraufhin in eine Startklasse eingeordnet. Je geringer die Zahl der Klasse, desto stärker ist die Person eingeschränkt.
Seit 2018 gibt es insgesamt neun Startklassen (PT-Klassen), die im Folgenden kurz beschrieben werden:
Athlet*innen mit Sehbehinderung (Visual Impairment):
PTVI1: vollständige Erblindung (IBSA/IPC B1)
PTVI2: starke Sehbehinderung (IBSA/IPC B2)
PTVI3: schwache/teilweise Sehbehinderung (IBSA/IPC B3)
Rollstuhlathlet*innen (Wheel Chair):
PTWC1: Handbike/Rollstuhl
PTWC2: Handbike/Rollstuhl
Stehende Athlet*innen (mit Amputationen/fehlenden Körperteilen) (Standing):
PTS2: schwerwiegende Bewegungseinschränkungen
PTS3: erhebliche Bewegungseinschränkungen
PTS4: mäßige Bewegungseinschränkungen
PTS5: leichte Bewegungseinschränkungen
Art der Behinderung/Bewegungseinschränkung | Beispiele von möglichen Ursachen für die Behinderung/Bewegungseinschränkung |
Beeinträchtigung der Muskelkraft | Rückenmarksverletzung, muskuläre Dystrophie, Verletzungen des Brachial-Plexus, Erbsche Lähmung, Polio, Spina bifida, Guillain-Barré-Syndrom |
Eingeschränkte passive Beweglichkeit | Ankylose (Gelenksteife), Gelenkkontrakturen; nicht jedoch Hypermobilität der Gelenke. |
Gliedmaßenverlust | Amputation nach Unfall oder von Geburt an sowie angeborene Fehlbildungen (Dysmelie). |
Hypertonie | Zerebrale Lähmungen, Verletzungen des Gehirns, Multiple Sklerose. |
Ataxie | Zerebralparesen, Hirnschädigungen, Multiple Sklerose, Friedreich Ataxie, Spinozerebelläre Ataxien (SCA) und andere neurodegenerative Erkrankungen |
Athetose | Zerebralparesen, Hirnschädigungen, Multiple Sklerose, Friedreich Ataxie, Spinozerebelläre Ataxien (SCA) und andere neurodegenerative Erkrankungen |
Sehbehinderung | Myopia, Tunnelvision, Kalnienk-Vision, Skotom (blinder Fleck), Retinitis pigmentosa, Glaukom (Grüner Star), Maculadegeneration (Gelber Fleck), kongenitaler Katarakt (Grauer Star, angeboren). |
Besonderheiten im Regelwerk
- Para Triathlet*innen stehen in Abhängigkeit der jeweiligen Startklasse Helfer*innen zu, die ungehinderten Zutritt zu den Wettkampfstätten haben müssen. Diese Helfer*innen unterstützen beim Wasserausstieg sowie bei den Wechseln:
PTS2, PTS3, PTS4, PTS5: je ein*e Helfer*in
PTWC: zwei Helfer*innen
PTVI: der Begleiter (Guide) übernimmt die Funktion des Helfers/der Helferin; ein zusätzlicher Helfer ist nicht erlaubt
- Normalerweise gilt bei alle para-triathletischen Wettkämpfen ein Windschattenverbot
- Es sind keine Schwimm-/Auftriebshilfen erlaubt (Ausnahme: Knee-Brace/ Bindings)
- Temperatur-Regelungen:
- Wettkampfabsage: unter 15°C oder über 32°C
- Neopren-Anzüge:
- Verbot: ab über 24,6°C
- Pflicht: ab unter 18°C
- Bei der PTWC und der PTVI gibt es einen so genannten „Jagdstart“. Das bedeutet, dass die Athlet*innen mit einem höheren Einschränkungsgrad (geringere Zahl) mit einem gewissen Vorsprung starten, um einen Nachteilsausgleich zu bewirken und alle Athlet*innen in einer Klasse werten zu können. Bei den PTS-Klassen bilden die einzelnen Unterklassen jeweils eine eigene Wertungsklasse.
Hier findet ihr eine Übersicht über die wichtigsten Termine im Para-Triathlon:
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